Reisehinweis
Das auswärtige Amt hat für Marokko folgende Informationen herausgebracht, diese
sind im Details auch auf der Seite des auswärtigen Amtes nachlesbar:
www.auswartigesamt.de
Stand: 10. August 2004
Die Anschlagsserie vom 16.05.03 in Casablanca sowie zahlreiche Verhaftungen und
Gerichtsverfahren in jüngster Zeit zeigen, dass trotz umfangreicher
Sicherheitsmaßnahmen der Regierung auch in Marokko terroristische Gruppen
aktiv sind und Anschläge planen. Das Auswärtige Amt rät daher – wie in allen
Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für
Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie religiöse Kultstätten.
Von Fahrten durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Eine konsularische
Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen
Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara
ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt
(Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein
befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama
nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst
problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und
Geldstrafen geahndet.